HTU Struktur

Alle 2 Jahre wählen die Studierenden ihre Vertretungen im Zuge der ÖH-Wahl. Dabei wählst du auf drei Ebenen:

  1. Studienvertretung: Hier kannst du bis zu 5 Studienvertreter_innen (Personenwahl) wählen. Damit unsere ehrenamtliche Arbeit weiterhin für dich erfolgen kann, ist es also wichtig für dich, dass du am Wahlzettel 5 Kreuzerl für unsere Kandidatinnen und Kandidaten machst!
  2. Universitätsvertretung (Listenwahl z.B.: Fachschaftsliste TU (FLTU), tu*basis, AGTU, VSStÖ, Junos, GRAS)
  3. Bundesvertretung (Listenwahl z.B.: FLÖ, AGTU, VSStÖ, Junos, GRAS)

Wir möchten dir hier alle drei Vertretungen erklären. Außerdem erläutern wir ganz unten noch, wie die Universitätsleitung funktioniert.

1. STUDIENVERTRETUNG (StV)

Die Studienvertretung wird pro Studienrichtung alle 2 Jahre von den Studierenden im Zuge der ÖH-Wahl direkt gewählt. Die Studierenden mit den meisten Stimmen sind die gewählten Studienvertreter_innen. Auf der TU ist es üblich, dass die gewählten Studienvertreter_innen aus den Fachschaften stammen. Es kann sich aber jede Person zur Wahl aufstellen. Für Wirtschaftsinformatik und Data Science gibt es 5 gewählte Studienvertreter_innen.

Die Studienvertreter_innen sind dafür zuständig, die Gremien der Studienvertretung (StuKo, FakVFakRat, Habil, BeKo) zu besetzen. Dabei können sie selber in den Gremien sitzen, aber auch jeden anderen Studierenden, der Interesse hat, in so ein Gremium nominieren. Außerdem setzen sie sich bei Problemen für die Studierenden gegenüber der Universität ein, beraten bei Fragen und ermöglichen E-Tuts, Festl und viele andere Events im Zuge ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Damit die Arbeit der Fachschaft in der Vertretung der Studierenden und alle coolen Events auch in Zukunft gewährleistet werden können, ist es wichtig, dass Du unsere Kandidaten für die Studienvertretung bei den ÖH-Wahlen unterstützt und wählst!

tl;dr Die StV vertritt offiziell alle Studierenden einer Studienrichtung gegenüber der Universität.

Studienkommission (StuKo)
In der Studienkommission wird alles entschieden, was für eine bestimmte Studienrichtung relevant ist. Sie besteht aus 4 Studierenden, 4 Mitarbeiter_innen aus dem Mittelbau (Forschende, Lehrende ohne Professur etc.) und 4 ordentlichen Professor_innen. Welche Studierende drinnen sitzen, wird von den 5 gewählten Studienvertreter_innen entschieden. Für Beschlüsse (absolute Mehrheit zählt) müssen mindestens 7 Mitglieder der Studienkommission anwesend sein. Sollte es nicht dringende Themen geben, trifft sich die StuKo 2-3 Mal pro Semester.

Die Studienkommission Wirtschaftsinformatik ist zuständig für folgende Studiengänge:

  • UE 033 526 Bachelorstudium Wirtschaftsinformatik
  • UE 066 926 Masterstudium Business Informatics
  • UE 066 645 Masterstudium Data Science
  • 045 006 Erweiterungsstudium Digitale Kompetenzen
  • 046 002 Erweiterungsstudium Innovation

Die aktuellen Mitglieder der Studienkommission Wirtschaftsinformatik findest du auf der Homepage der Fakultät für Informatik.

Beispiel eines Themas, welches in der Stuko behandelt wird:
Ein WU-Absolvent möchte eine Beschwerde einreichen, weil er nicht zum TU-Master zugelassen wird. Der/Die StuKo-Vorsitzende bereitet die Tagesordnung vor, die 2 Wochen vor der Sitzung ausgesendet wird. Jedes StuKo-Mitglied kann ein Thema in die Tagesordnung einbringen.

tl;dr Die StuKo beschäftigt sich mit Angelegenheiten, die mit einer bestimmten Studienrichtung zu tun haben (z.B. Studienplan aka Curriculum).

Fakultätsvertretung (FakV)
Die Fakultätsvertretung vertritt die Studierenden aller Studienrichtungen einer Fakultät (z.B. Studienrichtungen Informatik und Studienrichtungen Wirtschaftsinformatik an der Fakultät für Informatik). Weiters, entsendet sie Studierende in den Fakultätsrat und in die Sonderprojektkommission.

Da an den Fakultäten der TU Wien die Fachschaften aber sowieso gut miteinander zusammenarbeiten, haben die FakVs bis auf das Entsenden in die oben genannten Gremien de facto nichts zu tun.

tl;dr Die FakV vertritt die Studierenden aller Studienrichtungen einer Fakultät.

Fakultätsrat (FakRat)
Der Fakultätsrat ist ein offizielles Gremium der Fakultät. Er besteht aus Studienvertreter_innen, Vertreter_innen des Mittelbaus und Professor_innen, wobei die Professor_innen die absolute Mehrheit halten. Der FakRat entscheidet Fakultätsangelegenheiten und berät den Dekan.

tl;dr Der FakRat berät den Dekan in Fakultätsangelegenheiten.

Habilitationskommission (Habil)
Definition von der TU Wien: „Habilitation ist das Verfahren zur Erlangung der Lehrbefugnis, mit welcher das Recht verbunden ist, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an der Universität, welche die Lehrbefugnis verliehen hat, mittels deren Einrichtungen nach Maßgabe von deren Verfügbarkeit frei auszuüben sowie wissenschaftliche Arbeiten zu betreuen und zu beurteilen. Das Rektorat kann gemäß § 103 Abs. 1 UG 2002 die Lehrbefugnis für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach erteilen, welches in den Wirkungsbereich der Universität fällt.“

Grundsätzlich können ausschließlich habilitierte Personen auf einer Universität unterrichten. Wir wirken auch als Mitglieder von Habilitationskommissionen bei der Vergabe von Lehrbefugnissen mit. Von besonderem Interesse ist für uns die tatsächliche Lehrfähigkeit. Unsere Studierenden verfassen didaktische Gutachten und bewerten dabei die Fähigkeit zu lehren.

tl;dr Die Habil erteilt einer Person die Lehrbefugnis auf einer Universität.

Berufungskommission (BeKo)
Durch dieses Gremium werden neue ProfessorInnen berufen. Dabei gibt es eine öffentliche Auschreibung mit anschließenden Sitzungen, in denen eine enge Auswahl an KandidatInnen getroffen wird. Diese werden zu öffentlichen Vorträgen eingeladen. In folgenden Sitzung wird dann ein Vorschlag für das Rektorat erarbeitet. Das Rektorat entscheidet dann durch Verhandlungen wer berufen wird.

Unsere Studierenden stellen einen Teil der Mitglieder einer BeKo und haben ebenso Stimmrecht wie ordentliche Professor_innen und Personen aus dem Mittelbau. Somit entscheiden auch wir mit, wer in den Dreiervorschlag kommt, der dann an das Rektorat übermittelt wird.

Der Ablauf, erklärt von der Uni Wien (äquivalent zur TU Wien)

tl;dr Die BeKo ist für das Berufen einer Person zum Professor oder zur Professorin zuständig.

2. UNIVERSITÄTSVERTRETUNG (UV) = HTU = HOCHSCHÜLER_INNENSCHAFT AN DER TU WIEN

Die Universitätsvertretung ist das universitätsweite Gremium der Hochschüler_innenschaft. Auf der TU Wien ist das die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Wien, kurz HTU Wien. Sie vertritt die Studierenden gegenüber der Universität. Die HTU besteht aus Referaten. Pro Referat gibt es einen von der Uni-Vertretung gewählten Referent_innen. Das Wirtschaftsreferat und das Referat für Bildung und Politik muss es laut Universitätsgesetz (UG) geben. Eine Liste aller Referate könnt ihr hier einsehen. Das Budget der HTU setzt sich aus den ÖH-Beiträgen aller TU-Studierenden zusammen. In der Satzung (=Verfassung) ist schriftlich festgehalten wofür das Geld ausgegeben werden darf. Die Studienvertretungen (Fachschaften) und die Fakultätsvertretungen bekommen einen Teil des Budgets zugeteilt, müssen aber alle Ausgaben vom Wirtschaftsreferat genehmigen lassen. Jährliche Ausgaben werden vom Finanzausschuss kontrolliert.
Die Universitätsvertretung besteht aus 19 Mandaten und trifft sich 3-4 Mal pro Jahr. Besprochen werden Budgetfragen, Studienbeschränkung etc.
Die HTU ist Inhaber vom Grafischen Zentrum und INTU (Bücher, Schreibwaren etc.).

Fachschaften- und Referatetreffen (FSRef)

Am FSRef alles besprochen, was Fachschaften und Referate betrifft und was der Vorsitz so macht. Studienvertretungen (Fachschaften) und Uni-Vertretung kommunizieren über das FSRef miteinander. Das FSRef trifft sich alle 13 Tage in einer Fachschaft oder im HTU-Großraum.

Sonderprojektkommission (SoPro)

Die Sonderprojektkommission entscheidet über die Bewilligung eines Sonderprojekts. Ein Sonderprojekt ist ein Projekt, dass von der HTU gesponsert wird. Dafür gibt es einen eigenen Topf im Budget der HTU. Jeder Studierende (bzw. jedes ÖH-Mitglied) kann ein Sonderprojekt bei der HTU einreichen. Richtlinien und Antragsformulare findet man auf der Homepage der HTU im Downloadbereich.

3. ÖH-BUNDESVERTRETUNG (BV)

Die Bundesvertretung der ÖH ist das bundesweite Gremium der Hochschüler_innenschaft. Sie vertritt alle österreichischen Studierenden gegenüber der Bundesregierung und ist Sprachrohr für alles, was auf den einzelnen Universitäts-Vertretungen passiert. Sie wird seit 2015 wieder von Studierenden gewählt. Die Mitglieder der Bundesvertretung treffen sich ca. alle 3 Monate.

 

Du hast es bis hierher geschafft? Gratuliere! 🙂
Die ÖH-Bundesvertretung erklärt dir das ganze System von Studien- und Hochschulvertretungen, sowie der ÖH-Bundesvertretung auf ihrer Homepage nochmal in einem Video.

 

GREMIEN DER UNIVERSITÄTSLEITUNG

Die Universität selbst hat auch noch eigene Gremien, die notwendig sind, um die Organisation zu leiten. Zur Vollständigkeit werden diese hier auch noch kurz erklärt.

Universitätsleitung und TU-Satzung

Senat

Der Senat steht eine Hierarchie über der Studienkommission. Er prüft StuKo-Beschlüsse und macht sie offiziell (z.B. Studienplan). Die Mitglieder des Senats sind Mittelbau, 7 Studierende und Professor_innen, wobei Mittelbau + Studierende die absolute Mehrheit halten. Alle Dekan_innen, Rektor_innen, Betriebsrat und der Arbeitskreis für Gleichbehandlung sitzen als Auskunftspersonen im Senat. Der Senat trifft sich monatlich.

Beispiel:
Ein Student legt Berufung gegen einen Beschluss ein, die Studienkommission lehnt ab und der Student legt Berufung beim Senat ein.
Der Senat kümmert sich drum, dass die Uni wissenschaftlich funktioniert

Rektorat

Dem Rektorat obliegt die operative Leitung der TU Wien. Es entspricht in etwa dem Vorstand einer Aktiengesellschaft. Das Rektorat agiert auf Basis seiner Geschäftsordnung zumeist als Kollektiv.

Universitätsrat

Der Universitätsrat entspricht in etwa dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er kümmert sich also darum, dass kümmert sich drum, dass die Uni als Betrieb funktioniert. Der Universitätsrat agiert auf Basis seiner Geschäftsordnung. Er hat sieben Mitglieder. Sitzungen finden üblicherweise quartalsweise statt.

 

Für alle oben genannten Gremien der Studien (1. Teil)- und Universitätsvertretung (2. Teil), sowie den Gremien der Universität gilt: Alles was entsendet wird, muss vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen abgesegnet werden.